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AUA BORD Kollektivvertrag

Erfolgreiche Gehaltsverhandlungen dank hoher Solidarität. Jetzt Streikunterstützung für den zweiten Streik beantragen
Details zur Streikunterstützung
Für die Zeit des Streiks haben Vida-Mitglieder die Möglichkeit, eine Streikentschädigung gemäß dem ÖGB-Statut zu erhalten. Die Höhe dieser Unterstützung berechnet sich auf Basis der Dauer der Mitgliedschaft und honoriert langjährige Mitgliedschaften stärker.

Streikunterstützung im Detail

Die Höhe der Streikunterstützung beträgt pro Woche bei durchgängiger Mitgliedschaft:

  • 3 bis 12 Monate: Das 12-fache des Durchschnittsmonatsbeitrages der vor dem Streik geleisteten drei Monatsvollbeiträge.
  • Über 12 bis 60 Monate: Das 13-fache des Durchschnittsmonatsbeitrages der vor dem Streik geleisteten drei Monatsvollbeiträge.
  • Über 60 Monate: Das 14-fache des Durchschnittsmonatsbeitrages der vor dem Streik geleisteten drei Monatsvollbeiträge.

Als Sonderregelung wird die Mindestzeit der Mitgliedschaft unberücksichtigt, sodass alle Mitglieder von dieser Unterstützung profitieren können.

Beantragung der Streikunterstützung

Die Beantragung der Streikunterstützung ist einfach und kann über unsere Website erfolgen. Nutzt dafür bitte das folgende Online-Formular: Link zum Online-Formular.

Wir bitten um rechtzeitige Beantragung der Unterstützung, damit wir zügig die Abwicklung mit dem Streikfonds vornehmen können.

Hilfe bei Login-Problemen

Solltet ihr Probleme mit dem Login haben, findet ihr eine Hilfestellung für die häufigsten Fragen auf der folgenden Seite: Hilfe-Seite.

Die erfolgreiche Beendigung der Gehaltsverhandlungen zeigt, dass Solidarität und Zusammenhalt in der Belegschaft entscheidend sind!




Erstellt: 2024-05-27 08:01:30 | Update: 2024-05-31 08:34:06
Vida erstattet Anzeige wegen abgesagter Betriebsversammlung
Kein Kavaliersdelikt: Torpedierung der arbeitsverfassungsrechtlichen Gesetze ist inakzeptabel.

In unseren Bemühungen, gerechte Lohnerhöhungen und bessere Arbeitsbedingungen für das AUA-Bordpersonal zu erzielen, wurden wir mit einer unerwarteten Herausforderung konfrontiert. Am 8. März 2024 sollte eine Betriebsversammlung stattfinden, die jedoch kurzfristig abgesagt wurde. Die angegebene Begründung waren angebliche sicherheitstechnische Revisionsarbeiten in den angemieteten Räumlichkeiten des Flughafens Wien.

Unsere Recherche ergab jedoch, dass diese Revisionsarbeiten nicht stattgefunden haben. Zeugen, die zu den besagten Räumlichkeiten geschickt wurden, konnten keinerlei Aktivitäten feststellen. Dies wirft ernsthafte Fragen auf und lässt den Verdacht aufkommen, dass hier bewusst Mitbestimmungsrechte, die in der Arbeitsverfassung verankert sind, untergraben wurden.

Aus diesem Grund haben wir über unsere Rechtsvertreter Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg erstattet. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Rechte der Arbeitnehmer:innen nicht willkürlich eingeschränkt werden dürfen.

Als Gewerkschaft ist es unsere Pflicht, die Rechte und Interessen unserer Mitglieder zu verteidigen. Wir werden daher entschlossen weiterkämpfen, um gerechte Arbeitsbedingungen und eine faire Einkommen zu erreichen, auch wenn dies von einigen wirtschaftlichen Eliten als störend empfunden wird.

www.diepresse.com




Erstellt: 2024-05-23 15:15:06 | Update: 2024-05-31 08:34:19
Ergebnisse der KV-Abstimmung: Ein wichtiger Schritt in die Zukunft
vida-Mitglieder nehmen das Verhandlungsergebnis mit qualifizierter Mehrheit an.

Bei der Abstimmung über das KV-Verhandlungsergebnis haben sich 84% der Mitglieder beteiligt, was 1.764 Pilot:innen und Flugbegleiter:innen entspricht. Dies ist etwas weniger als bei der ersten Abstimmung, bei der die Beteiligung bei 88% lag. Von den Teilnehmenden waren 38% Cockpitpersonal und 62% Kabinenpersonal.

Das Ergebnis zeigt, dass 82,2% das Verhandlungsergebnis angenommen haben. 9,0% haben sich dafür ausgesprochen, dass das Verhandlungsteam die Entscheidung treffen soll, während 8,8% das Verhandlungsergebnis abgelehnt und sich für langfristige Arbeitskampfmaßnahmen entschieden haben.

Die Zustimmung zum Verhandlungsergebnis war unter den Pilot:innen mit 89,3% deutlicher als unter dem Kabinenpersonal, das mit 77,7% zustimmte. Hingegen wurde das Ergebnis von 6,3% des Cockpitpersonals und 10,4% des Kabinenpersonals abgelehnt.

Insgesamt wurden sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Abstimmung die Entscheidungen mit einer qualifizierten Mehrheit getroffen, unabhängig davon, ob die Stimmen, die die Entscheidung in das Verhandlungsteam delegiert haben, dazugezählt werden oder nicht.

Diese hohe Zustimmungsrate ist ein deutliches Signal und markiert einen bedeutsamen Meilenstein für die Zukunft. Einerseits sichert der Abschluss über die kommenden drei Jahre hinweg deutliche Einkommenssteigerungen über der Inflationsrate. Andererseits markiert er auch einen bedeutsamen ersten Schritt für die nächste Verhandlungsperiode. Mit diesem Ergebnis und den Erfahrungen aus den diesjährigen Verhandlungen können wir den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und schrittweise den Einkommensunterschied zu Deutschland weiter verringern.




Erstellt: 2024-05-23 15:14:04 | Update: 2024-05-27 08:18:30
Gehaltserhöhungsrechner
Berechne deine Gehaltsentwicklung anhand des aktuellen Verhandlungsergebnisses

Um deine Gehaltsentwicklung mit den neuen Tabellenstrukturen zu berechnen, haben wir einen Rechner entwickelt. Dieser berücksichtigt bereits die neuen jährlichen Gehaltssprünge und die neuen Steigerungen in der Tabelle. Damit erhältst du eine Darstellung deiner Gehaltsentwicklung auf Basis des vorliegenden Verhandlungsergebnis.








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Erstellt: 2024-05-23 14:50:11 | Update: 2024-05-27 08:18:47
Überblick: Abgelehntes Arbeitgeber-Angebot vs. vorliegendes Verhandlungsergebnis
Im Vergleich zum abgelehnten Arbeitgeber-Angebot hat sich das Verhandlungsergebnis in mehreren Punkten deutlich verbessert.
  1. Es gibt eine deutlich höhere Reallohnerhöhung für alle Beschäftigten. Jedes Jahr ist eine Erhöhung garantiert, die über der Inflation liegt.
  2. Das Inflationsrisiko trägt der Arbeitgeber. Die hinterlegten Inflationsraten von 3% (ab 1.1.25) und 2,7% (ab 1.1.26) sind lediglich Rechengrößen. Die Inflation wird entsprechend der tatsächlichen Werte abgegolten.
  3. Es gibt keine Verschlechterung bei der Erfolgsbeteiligung. Diese hätte im alten Angebot die Reallohnerhöhung kompensiert.
  4. Der Abschluss verkleinert den Einkommensabstand zu Deutschland. Allerdings wird dieser nicht vollständig geschlossen.

Das alte Angebot des Arbeitgebers sah lediglich eine bedingte Absicherung der Einkommen vor, die sich an Inflationsannahmen orientierte. Wenn die Inflation in Österreich hoch bleibt, hätten die Gehälter an Wert verloren. Das neue Verhandlungsergebnis stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem vorherigen Angebot dar. Es garantiert spürbare Erhöhungen über der Inflation, und das jedes Jahr.

Weitere Details werden in Kürze folgen!




Erstellt: 2024-05-23 14:47:54 | Update: 2024-05-27 08:19:15
Was ist in den letzten Tagen passiert
In den letzten Tagen gab es viele Fragen darüber, was hinter den Kulissen passiert.

Nachdem das Abstimmungsergebnis klar war und eine überwältigende Mehrheit der vida-Mitglieder das Arbeitgeber-Angebot abgelehnt hatte, folgten intensive Gespräche und Verhandlungen. Ziel war es, ein besseres Ergebnis zu erzielen und weitere Arbeitskampfmaßnahmen nur aufzunehmen, wenn diese unbedingt erforderlich sind.

Diese Gespräche fanden abseits der Öffentlichkeit statt, aber sie waren von gegenseitigem Respekt und konstruktiver Zusammenarbeit geprägt. Sowohl wir als auch der Arbeitgeber waren daran interessiert, eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht wird.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist ein vorläufiges Angebot, das wir nun den vida-Mitgliedern zur Abstimmung vorlegen können. In den nächsten Tagen werden wir zusammen mit dem Betriebsrat Bord (BRB) detailliertere Informationen zu diesem Angebot bereitstellen.

Die Abstimmung über das Angebot wird vom 27.04.2024 bis zum 01.05.2024 möglich sein. Wir bitten euch, euch aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und eure Meinung abzugeben. Eure Stimme ist entscheidend.

Wir danken euch für eure Geduld und eure Unterstützung während dieses Prozesses und bitten um Verständnis, dass wir uns einige Tage nicht gemeldet haben. Gemeinsam werden wir weiterhin für die Interessen des fliegenden Personals kämpfen und das bestmögliche Ergebnis erzielen.

Bleibt dran für weitere Updates und Informationen!




Erstellt: 2024-05-23 14:46:39 | Update: 2024-05-27 08:19:36
Verhandlungsergebnis kommt zur Abstimmung
Gespräche und Verhandlungen führten zu einem Ergebnis. Abstimmung startet am 27.04.2024

Viele von Euch fragen sich, was seit der Abstimmung zum KV-Angebot des Vorstands passiert ist. Wie wir Euch berichtet haben, fanden zunächst informelle Gespräche statt. Diese standen unter einer klaren Ansage: Passt das Angebot nicht, wird die Gewerkschaft entsprechend Eurer Abstimmung zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen.

In den darauffolgenden Verhandlungen wurde eine mögliche Lösung erarbeitet. Diese Verhandlungslösung ist ein Kompromiss. Für diesen Kompromiss mussten beide Seiten über ihren Schatten springen. Dennoch sind wir der Meinung, dass er beiden Seiten gerecht wird.

Wie sieht diese Verhandlungslösung aus?

Vorweg: Die skizzierte Forderung aus dem Friedensangebot konnten wir etwas verbessern. Die Lücke zu unseren Konzernschwestern verringert sich. Im Gegenzug läuft der Abschluss bis Ende 2026. Hier eine grobe Übersicht zu den wichtigsten Punkten:

Gehalt

  • Jedes Jahr gibt es garantierte Reallohnerhöhungen zuzüglich zur Inflation. Diese erfolgen zum 1.4.2024, und danach jeweils zum 1.1.
  • Die Mindestgehaltserhöhung der IST-Gehälter (Gehälter mit aufsaugbarer Zulage) beträgt insgesamt jedenfalls 11,7%. Die Inflation 2025 und 2026 kommt zusätzlich (derzeitige Prognose: in Summe 5,7%; das entspräche einer Gehaltserhöhung von insgesamt ca. 17,4%).
  • Die Tabellen werden etwas stärker als die IST-Gehälter angehoben. Die Tabellen erhalten eine neue Struktur und nähern sich dem Benchmark an. Entnehmt Eure individuelle Tabellenentwicklung dem Anhang aus dem Email, welches ihr vom BRB erhalten habt. Zu beachten: 2025 kommt die Inflation noch zusätzlich zur Tabelle. 2026 ist die Inflation plus 1,1%-Punkte garantiert.
  • Erhöhung der Relief-PIC-Zulage auf 7%.
  • Zusätzliche Reallohnerhöhung im Jahr 2026 der Tabellen und IST-Gehälter um weitere 0 bis maximal 2%-Punkte abhängig vom Ergebnis 2025.
  • Derzeit wird noch daran gearbeitet, Teile der Gehaltserhöhung als steuerfreie Teuerungsprämie auszuzahlen.

Sonstige Anpassungen

  • 5+2-Regelung (max. 5 Arbeitstage gefolgt von 2 freien Tagen) mit Einführung des neuen Planungssystems
  • Mitsprache des BRB bei der Crewhotelauswahl
  • Mitsprache des BRB beim Crewcomplement B787: 9+1 und 8+1 abhängig von Servicestufe
  • Saisonal erhöhte Wetlease-Quote von 9% (statt 6,5) im Sommerflugplan
  • 11 Minimum freie Tage im Oktober und 35 im Q4, 130 pro Jahr bleibt unverändert.
  • Incentivierte Teilzeit ab Alter 50 als gebauchtes Modell (mit Wechsel flach ab 55) und neues Modell 60/70.
  • Verbesserung der Abfertigung/Unterstützungsleistung im Fall von Invalidität und Lizenzverlust

Die nächsten Schritte

Nun seid Ihr erneut aufgerufen, über dieses Paket abzustimmen. Alle Gewerkschaftsmitglieder werden dazu in Kürze wieder einen Link bekommen.




Erstellt: 2024-05-23 14:45:16 | Update: 2024-05-27 08:19:52
Abstimmungsregeln
Abstimmungsregeln für die Mitgliederabstimmung 27.04.-01.05.2024

1. Stimmberechtigung

  • Alle vida-Mitglieder, die bei Austrian Airlines beschäftigt sind.

2. Abstimmungszeitraum

  • Die Abstimmung erfolgt vom 27.04. bis zum 01.05.2024 23:59 Uhr.

3. Separate Auswertung

  • Die Abstimmung wird separat für das Kabinenpersonal und das Cockpitpersonal ausgewertet.

4. Annahme des Arbeitgeberangebots

  • Das Arbeitgeberangebot gilt als angenommen, wenn:
    • Mehr als 50% der abgegebenen Stimmen des Kabinenpersonals dem Ergebnis zugestimmt haben.
    • Mehr als 50% der abgegebenen Stimmen des Cockpitpersonals dem Ergebnis zugestimmt haben.
  • Verhandlungsergebnis gilt als abgelehnt, wenn:
    • 50% oder weniger der abgegebenen Stimmen des Kabinenpersonals dem Ergebnis zugestimmt haben.
    • 50% oder weniger der abgegebenen Stimmen des Cockpitpersonals dem Ergebnis zugestimmt haben.
  • Wurde das Verhandlungsergebnis von einer Gruppe (Kabine/Cockpit) abgelehnt und von der anderen angenommen, wird das Verhandlungsergebnis insgesamt abgelehnt.



Erstellt: 2024-05-23 14:44:07 | Update: 2024-05-27 08:20:56
Mitgliederabstimmung
Warum nur Gewerkschaftsmitglieder über den Kollektivvertrag abstimmen dürfen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Abstimmung über einen Kollektivvertrag (KV) gibt jedem Mitglied die Möglichkeit, seine Meinung zu den ausgehandelten Bedingungen zu äußern und darüber abzustimmen, ob der Vertrag angenommen oder abgelehnt werden soll.

Der Ausschluss von Nicht-Mitgliedern von dieser Abstimmung mag auf den ersten Blick unfair erscheinen, basiert jedoch auf mehreren wichtigen Prinzipien:

  • Solidarität und Mitbestimmung: Gewerkschaften sind Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern, die sich gemeinsam für ihre Interessen einsetzen. Ein Kollektivvertrag regelt die Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in einer bestimmten Branche oder Unternehmen, unabhängig davon, ob sie Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht. Diejenigen, die von den Vorteilen eines Kollektivvertrags profitieren, können der Gewerkschaft beitreten. Die Stimmabgabe der Mitglieder trägt zur demokratischen Legitimation des KV bei und stärkt die Solidarität unter den Beschäftigten.
  • Finanzierung und Unabhängigkeit: Gewerkschaften finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge. Diese Beiträge ermöglichen es ihnen, KV-Verhandlungen zu führen, Rechtsberatung anzubieten und die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Nicht-Mitglieder leisten keinen finanziellen Beitrag zur Gewerkschaftsarbeit. Daher wäre es unfair, ihnen die gleichen Stimmrechte wie zahlenden Mitgliedern einzuräumen.
  • Verantwortlichkeit: Gewerkschaftsmitglieder haben sich aktiv für die Interessen der Arbeitnehmer entschieden und unterstützen die Ziele der Gewerkschaft. Die Abstimmung sollte daher auf diejenigen beschränkt sein, die sich aktiv für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen und die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen tragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beschränkung der Stimmabgabe bei Kollektivvertragsabstimmungen auf Gewerkschaftsmitglieder ein Ausdruck der Solidarität und der finanziellen Unabhängigkeit ist. Es stärkt die demokratische Legitimation des Kollektivvertrags und gewährleistet, dass die Interessen der Arbeitnehmer bestmöglich vertreten werden.

Es ist wichtig anzumerken, dass Nicht-Mitglieder der Gewerkschaft dennoch die Möglichkeit haben, sich über den Kollektivvertrag zu informieren und ihre Meinung zu äußern. Darüber hinaus haben Nicht-Mitglieder die Möglichkeit, sich der Gewerkschaft anzuschließen und somit an allen Entscheidungen und Abstimmungen teilzunehmen.

vida Mitgliedschaft beantragen

Mit solidarischen Grüßen
Dein vida-AUA Team




Erstellt: 2024-05-23 14:40:33 | Update: 2024-05-27 08:21:11